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Bittere Pillen

Vioxx

Schadensersatz

 

 

Vioxx

 

Wenn Sie zu der Gruppe der durch Vioxx Betroffenen gehören, sind wir gerne bereit zu prüfen, ob Sie Ansprüche haben und in welcher Höhe diese bestehen könnten. Wir sind auch gerne bereit, bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anzufragen, ob sie die Deckung für die Verfolgung eines solchen Falls übernimmt. Fragen Sie diesmal also nicht nur Ihren Arzt oder Apotheker, sondern auch Ihren Anwalt. Wir übernehmen aber nur Fälle, die uns realistisch erscheinen, wo also ein Zusammenhang zwischen Erkrankung und Medikamenteneinnahme plausibilisierbar ist. 
 smcross.gif (1835 Byte)Wir würden dann zunächst außerprozessual Ihre Ansprüche geltend machen und dann die geeignete Prozessstrategie wählen. Schicken Sie uns doch einfach ein Email oder füllen Sie einen Mandantenerhebungsbogen aus, damit wir Ihren Fall besser einschätzen können. Weiterhin sollten Sie die Packungen nebst den Packungshinweisen aufheben, weil das für die Beweisführung wichtig sein kann. 

SchmerzensgeldEin Blick auf die aktuelle Situation: In Deutschland ist nach dem Rückruf des Schmerzmittels Vioxx noch keine Klage beim Hersteller eingegangen, wie der Geschäftsführer von MSD Sharp & Dohme, der deutschen Tochter des amerikanischen Pharmakonzerns Merck & Co, mitteilte. "Ich halte die Basis für eine Klage eher nicht gegeben", erklärte zwar der MSD-Geschäftsführer Ottfried Zierenberg, aber das dürfte nicht das Ende dieser Entwicklung sein. In den USA werden über die bereits anhängigen Schadenersatz-Klagen hinaus noch zahlreiche andere erwartet. Es wurde nämlich in einer Langzeitstudie festgestellt, dass Vioxx nach mehr als 18-monatiger Einnahme bei Patienten die Risiken von Herzinfarkten und Schlaganfällen erhöht. Es gibt auch bereits deutsche Anspruchsteller, die sich amerikanischen Sammelklagen angeschlossen haben. 300 Klagen sind Mitte Oktober 2004 in den USA anhängig.

Nach der weltweiten Rücknahme des Arthrose-und Rheumamedikaments Vioxx verlangen inzwischen auch deutsche Patienten Schadenersatz vom US-Pharmakonzern Merck.

Vioxx   

Insoweit könnte man sich hier den Sammelklagen anschließen, die in den USA bei den Gerichten anhängig sind. Im Übrigen sind Klagen gegen die deutsche Tochter zu prüfen. Bei der Münchner Staatsanwaltschaft I soll am 14.10.2004 eine Strafanzeige gegen die Unternehmensgruppe Merck & Co. Inc. unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung etc. eingegangen sein.
Geschädigte in Deutschland, die Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund einer Gesundheitsbeeinträchtigung geltend machen, haben Klagen gegen die deutsche Firma MSD Sharp & Dohme GmbH geltend. Dieses Unternehmen gehört zum Merck-Konzern und bot Vioxx auf dem deutschen Markt an. Die MSD-Gruppe mit Sitz in Haar bei München hat das Präparat unter dem Markenzeichen "MSD" vertrieben. Die Fa. MSD Sharp & Dohme GmbH hat im September 2004 das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darüber informiert, dass sie den Vertrieb von Arzneimitteln, die Rofecoxib enthalten, weltweit einstellt. Danach soll die MSD GmbH den gesetzlichen Beobachtungs-, Warn- und Informationspflichten nicht nachgekommen sein. Wegen dieser Pflichtverletzung können die Patienten auch in Deutschland prozessieren. Insoweit ist danach ein Rechtsschutz auch hierzulande möglich, was auch bedeutet, dass Rechtsschutzversicherungen für die Geltendmachung plausibler Ansprüche Deckungszusagen gewähren sollten.   

Allerdings zweifeln Experten, dass Klagen von Vioxx-Opfern in Deutschland Erfolg haben werden, weil es schwer sein dürfte, nachzuweisen, dass der Schlaganfall oder Herzinfarkt allein durch Vioxx hervorgerufen wurde. 

Im übrigen wird auch erörtert, ob das Medikament Arcoxia, ebenfalls ein Cox-2-Hemmer für die Behandlung schmerzhafter Gelenkentzündungen, ein ähnliches Risikopotenzial besitzt.  

Eine Meta-Analyse, in der 18 kontrollierte Studien und elf Beobachtungsstudien untersucht wurden, zeigt nunmehr angeblich, dass die Daten spätestens Ende 2000 ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Vioxx belegten. Demnächst mehr dazu...

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